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Beitrag erstellt: Dezember 13, 2021

Haben Werkstudierende Anspruch auf eine Gehaltserhöhung?

Auch ein Studium will finanziert sein. Die meisten Studierenden entscheiden sich deshalb für einen Nebenjob. Laut einer Forsa-Umfrage arbeiten drei Viertel aller Studierenden in Deutschland in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen – den sogenannten Minijobs. Eine Stelle für Werkstudierende kann hierzu eine gute Alternative sein. Wir erklären, mit welchen Gehältern Werkstudierende rechnen können und ob sie Anspruch auf eine Gehaltserhöhung haben.

Was sind Werkstudierende?

Stellen für Werkstudierende sind nicht mit Minijobs oder einem Praktikum identisch. Werkstudierende sind Personen, die an einer Universität, einer Hochschule oder einer staatlich anerkannten Fachschule für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sind und daneben einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, die im Hinblick auf die Vergütung die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung (520-Euro-Job) überschreitet. Die Anzahl der zulässigen Wochenstunden beläuft sich während des Semesters auf maximal 20 Stunden, da auch bei Werkstudierenden das Studium im Fokus stehen soll. In den Semesterferien können sie auch mit maximal 40 Wochenstunden und somit in Vollzeit für ihren Arbeitgeber tätig werden – hier gilt die sogenannte 26-Wochen-Regel

Solange während des Semesters die 20-Stunden-Grenze eingehalten wird, sind Werkstudierende von der Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung befreit. Sie unterliegen lediglich der Rentenversicherungspflicht. Krankenversichert sind sie entweder in der studentischen Krankenversicherung mit reduzierten Beitragssätzen oder – bis zum 25. Geburtstag – in der Familienversicherung ihrer Eltern. Auch ein vorhandener Kindergeldanspruch von Werkstudierenden bleibt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr erhalten.

Während eines Urlaubssemesters ist eine Tätigkeit als Werkstudierender nicht möglich - in dieser Zeit gilt der Studierendenjob als reguläres Arbeitsverhältnis, für das Sozialabgaben in vollem Umfang fällig werden. Studierende, die BAföG erhalten, dürfen in einem Minijob oder als Werkstudierende pro Jahr grundsätzlich nicht mehr als 5.400 Euro verdienen – darüber hinausgehendes Arbeitseinkommen wird von der Förderungsleistung abgezogen.

Welchen Gehaltsanspruch haben Werkstudierende?

Arbeitsrechtlich gelten Werkstudierende als Teilzeitarbeitskräfte. Sie haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der derzeit (Status 2021) bei 9,60 Euro pro Stunde liegt. Bei 20 Wochenstunden liegt ihr Verdienst auf dieser Grundlage somit bei 768 Euro brutto monatlich, bei einer Vollzeittätigkeit in der vorlesungsfreien Zeit kann er 1.536 Euro erreichen.

Das tatsächliche Gehalt von Werkstudierenden hängt jedoch von verschiedenen weiteren Faktoren ab. Hierzu gehören die Branche ihres Arbeitgebers, die Gehaltspolitik des Unternehmens, berufliche Erfahrung und persönliche Qualifikationen, aber auch das individuelle Verhandlungsgeschick bei der Gehaltsvereinbarung. Die meisten Werkstudierenden verdienen zwischen 12 und 15 Euro pro Arbeitsstunde. Höhere Stundensätze sind zwar möglich, jedoch eher die Ausnahme als die Regel. Die höchsten Gehälter erhalten Werkstudierende in den Bereichen IT und Software – hier sind zum Teil auch Stundenlöhne von über 20 Euro möglich. In Bürojobs und auf Stellen mit sozialem Profil sind die Löhne deutlich moderater. Vor allem in der Gastronomie und im Einzelhandel müssen Werkstudierende mit Gehältern rechnen, die das Mindestlohnniveau nicht wesentlich überschreiten.

Als Faustregel kann gelten, dass die Gehälter von Werkstudierenden auf Stellen, die in engem Bezug zum eigenen Studienfach stehen, höher sind. Gute Chancen, eine solche sachbezogene Stelle zu finden, haben insbesondere Mediziner, Psychologen, Pädagogen, aber auch angehende IT-Experten. Wirtschaftswissenschaftler, Juristen und Sozialwissenschaftler sind dagegen deutlich häufiger in fachfremden Bereichen tätig.

Strittig war in der Vergangenheit immer wieder, ob Werkstudierende Anspruch auf eine Vergütung nach Tarifvertrag haben, wenn ihr Arbeitgeber einer tarifvertraglichen Bindung unterliegt – in diesem Fall würden sie auch von tarifvertraglich vorgesehenen Gehaltserhöhungen profitieren. Ein solcher Anspruch wurde jedoch im Rahmen verschiedener gerichtlicher Grundsatzurteile zurückgewiesen.

Gehaltserhöhung für Werkstudierende - geht das überhaupt?

Ebenso wie andere Arbeitnehmer können auch Werkstudierende ihr Gehalt frei verhandeln. Dieser Punkt ist bereits bei der Bewerbung wichtig. Viele Unternehmen verlangen auch von Werkstudierenden, dass sie ihre Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsschreiben nennen. Wer hier zu wenig fordert, muss nicht nur ein entsprechend niedriges Gehalt in Kauf nehmen, sondern weckt möglicherweise auch Zweifel beim potenziellen Arbeitgeber, da er offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Marktwert realistisch einzuschätzen. Auch später können sich Gehaltsverhandlungen lohnen – allerdings sollten sich Werkstudierende gute Gründe dafür überlegen, warum ihre Arbeit mehr wert ist als das Gehalt, das sie aktuell damit erzielen. Argumente für eine Gehaltserhöhung können beispielsweise überdurchschnittliche und nachweisbare Leistungen oder Projekterfolge sein.

Geldwerte Vorteile - auch für Werkstudierende interessant

Bei Gehaltsverhandlungen sollten Werkstudierende nicht nur ihren Stundenlohn, sondern auch sogenannte geldwerte Vorteile im Blick behalten. Dabei handelt es sich um Arbeitgeberleistungen, die ein Unternehmen zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt. Geldwerte Vorteile sind zum Beispiel Fahrtkosten- und Essenszuschüsse, Tankgutscheine, ein Jobfahrrad, Weiterbildungsangebote oder Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Der Arbeitgeber kann die Gewährung solcher Vorteile in den meisten Fällen so gestalten, dass für die Studierenden daraus keine steuerlichen Nachteile entstehen.

Generelle Vorteile von Werkstudierenden

Auch wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, Werkstudierenden eine Gehaltserhöhung oder zusätzliche Leistungen zu gewähren, profitieren sie von ihrer Mitarbeit: Werkstudierende knüpfen berufliche Kontakte, erwerben Berufserfahrung und können Branchen und Unternehmen auch im Hinblick auf künftige Karrierechancen überprüfen. Im Gegenzug betrachten viele Firmen Werkstudentenstellen auch als ein Instrument, um frühzeitig dringend benötigte Talente zu rekrutieren. Oft besteht die Möglichkeit, die Abschlussarbeit im Unternehmen zu schreiben. Zudem kann die Tätigkeit als Werkstudierender Pflichtpraktika ersetzen, die häufig nicht vergütet werden – mit einem höheren Verdienst als in klassischen Studentenjobs.