Beitrag erstellt: Dezember 13, 2021

Mit Ehrgeiz und Engagement: Wann Selbstständigkeit neben dem Studium Sinn macht

Seitdem einige Wirtschaftszweige von Corona und Lockdowns schwer gebeutelt wurden, sind vielen Studierenden die gewohnten Nebenjobs weggebrochen. Auch Praktika und Werkstudentenstellen sind oft nur noch schwer zu bekommen. Wenn du schon länger damit geliebäugelt hast, dich neben deinem Studium selbstständig zu machen, dann ist jetzt vielleicht genau der richtige Zeitpunkt dafür. Selbstständigkeit neben dem Studium kann durchaus den Grundstein für einen langfristigen Erfolg legen - sie erfordert allerdings eine hohe Motivation, viel Engagement und auch die Fähigkeit, ein eventuelles Scheitern verkraften zu können. Auf einige Dinge solltest du jedoch achten, wenn du neben Vorlesungen und Prüfung dein eigener Herr sein möchtest.

Selbstständig neben dem Studium: Die richtige Grundeinstellung macht den Erfolg

Das Wichtigste vorab: Selbständigkeit neben dem Studium ist nicht für jeden Typus geeignet. Sie kann eine Riesenchance sein, ist aber zu Anfang in jedem Fall harte Arbeit. Nur wer bereit ist, sich da im sprichwörtlichen Sinn richtig reinzuknien und die Doppelbelastung als Mittel zum Zweck zu akzeptieren und außerdem ein gutes Maß an Durchhaltevermögen mitbringt, hat letztlich Erfolg. Nach einer arbeitsintensiven Startphase profitierst du jedoch unmittelbar von Vorteilen:

- Du erlebst spannende, praktische Erfahrungen und weißt früher, wie die Mechanismen der Wirtschaft funktionieren.

- Du kannst wertvolle Kontakte knüpfen, die dir langfristig von Vorteil sein können.

- Du bist flexibler in deiner Zeiteinteilung, kannst Studienerfordernisse und Arbeitszeiten besser koordinieren als bei einem klassischen Nebenjob mit festen Arbeitszeiten.

- Du musst nicht gleich sensationelle Ergebnisse erzielen und stehst nicht unter Erfolgszwang. Wenn es nicht klappt, kannst du dich jederzeit neu orientieren.

Mit Gewerbe oder als Freiberufler? Was du über Selbstständigkeit wissen solltest

In Deutschland werden Selbstständige quasi in zwei Kategorien eingeteilt: Das sind die Freiberufler und die Gewerbetreibenden. Du kannst dir nicht ganz frei aussuchen, zu welcher Gruppe du gehören möchtest. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbeordnung, müssen aber eine schriftstellerische oder künstlerische, eine unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Für alle anderen Tätigkeiten muss du beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Du erhältst im Gegenzug einen Gewerbeschein und musst Gewerbesteuer zahlen.

Ab wann musst du bei Selbstständigkeit neben dem Studium Steuern zahlen?

Für Selbstständige ist die Einkommensteuer die wichtigste Steuer. Sie wird prinzipiell ab dem ersten selbst verdienten Euro fällig - auch für Studierende. Aber: Es gibt Grundfreibeträge. Die aktuelle Freigrenze liegt aktuell bei 9.744 Euro für Singles. Erst wenn du über diesem Limit liegst, bittet der Staat dich zur Kasse. Grundsätzlich unterliegen Selbstständige auch der Umsatzsteuer. Hier empfiehlt es sich für alle, die neben dem Studium den Schritt in die Selbstständigkeit probieren möchten, zunächst von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Sie darf angewendet werden, wenn im aktuellen Jahr höchstens 22.000 Euro und in den folgenden zwölf Monaten voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro erwirtschaftet werden. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer. Achte trotzdem darauf, dass deine Rechnungen ansonsten alle Pflichtangaben enthalten, die der Gesetzgeber vorschreibt.

Krankenkasse und BAföG: Diese Regeln solltest du im Hinterkopf haben

Solange du deinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert hast und im Monat nicht mehr als 425 Euro verdienst, kannst du auch als Selbstständiger in der Familienversicherung eines Elternteils gesetzlich versichert bleiben. Bei höherem Alter oder Verdienst kannst du in die Krankenkasse für Studierende wechseln - vorausgesetzt, du arbeitest nicht mehr als 20 Stunden in der Woche, respektive 40 Stunden während der Semesterferien-Wochen. In diesem Fall droht dir der Verlust des Studierendenstatus und du musst dich "normal" versichern. In puncto BAföG gilt aktuell: Du darfst als Selbstständiger monatlich 367,50 Euro verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Selbst wenn du den Höchstsatz erhältst. Alles, was über die Jahressumme von 4.410 Euro hinausgeht, wird dir von deiner Auszahlung abgezogen oder musst du zurückzahlen.

Selbständigkeit neben dem Studium: Eine gute Entscheidung, aber kein Selbstläufer

Es gibt viele Erfolgsgeschichten über heute etablierte und werthaltige Unternehmen, deren Gründer Studenten waren. Wenn du also irgendetwas besonders gut kannst, eine spannende Geschäftsidee hast oder prinzipiell schon weißt, dass du später auf jeden Fall in einer bestimmten Sparte oder in einem speziellen Gebiet arbeiten möchtest, dann spricht nichts dagegen, bereits während des Studiums in die Selbstständigkeit zu starten. Wie erwähnt, solltest du energiegeladen, voller Tatendrang und ehrgeizig sein. Kalkuliere jedoch für dein eigenes Wohlbefinden drei Widrigkeiten immer mit ein:

- Selbstständigkeit ist kein Selbstläufer, du musst mit Enttäuschungen und Rückschlägen rechnen.

- Es kann sein, dass die Praxis anders aussieht, als du es dir vorgestellt hast.

- Du musst oft Prioritäten - Arbeit oder Studium - setzen. Vielleicht fällt dir das schwerer als gedacht.

In Sprichwörtern steckt oft viel Wahrheit. In dem vom Wagen und Gewinnen auf jeden Fall.