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Viele Studenten gehen davon aus, dass Steuern erst nach dem Berufseinstieg eine Rolle spielen. Spätestens mit dem ersten Nebenjob, einem vergüteten Praktikum oder einer selbstständigen Tätigkeit wird jedoch klar, dass das Thema früher als gedacht relevant wird. Wenn man Einkommen erzielt, muss man sich zumindest grundlegend damit beschäftigen, welche steuerlichen Regeln gelten und welche Möglichkeiten bestehen, Geld zurückzuholen.
Im Studium besteht enormes Potenzial, sich frühzeitig mit der eigenen finanziellen Situation auseinanderzusetzen, sodass unnötige Abgaben vermieden und mögliche Rückerstattungen nicht verschenkt werden.
Sobald ein Student Geld verdient, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe Steuern anfallen. Das betrifft beispielsweise:
Viele Studenten wundern sich, wenn auf der Gehaltsabrechnung plötzlich Abzüge erscheinen. Gleichzeitig wissen viele nicht, dass sie sich zu viel gezahlte Steuer häufig über eine freiwillige Steuererklärung zurückholen können.
Steuern sind verpflichtende Abgaben an den Staat, die ohne direkte Gegenleistung erhoben werden. Sie dienen dazu, öffentliche Aufgaben wie Bildung, Infrastruktur oder Sicherheit zu finanzieren.
Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das persönliche Einkommen. Dazu zählen unter anderem Lohn aus einem Job, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder bestimmte weitere Einnahmen. Wenn ein Student angestellt arbeitet, führt der Arbeitgeber die sogenannte Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab.
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Er wird regelmäßig angepasst. So lag er beispielsweise im letzten Jahr bei 12.096 Euro, während er dieses Jahr nun bei 12.348 Euro liegt. Das bedeutet, dass ein Student, dessen zu versteuerndes Einkommen unter diesem Betrag liegt, keine Einkommensteuer zahlen muss.
In der Steuererklärung werden Einnahmen und Ausgaben eines Jahres gegenübergestellt. Ergibt sich daraus, dass zu viel Steuer gezahlt wurde, erstattet das Finanzamt den entsprechenden Betrag. Im Studium lohnt sich eine freiwillige Abgabe häufig.
Ein Student muss grundsätzlich dann Einkommensteuer zahlen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Wichtig ist, dass nicht das gesamte Bruttoeinkommen entscheidend ist, sondern das Einkommen nach Abzug bestimmter Kosten.
Typische Szenarien im Überblick
| Situation | Monatliches Einkommen | Steuerliche Relevanz |
|---|---|---|
| Minijob | bis 603 Euro | in der Regel pauschal versteuert, keine eigene Steuerpflicht |
| Werkstudent | z. B. 12 Stunden pro Woche | Lohnsteuer möglich, Rückerstattung oft wahrscheinlich |
| Pflichtpraktikum | meist unbezahlt oder gering vergütet | selten steuerpflichtig |
| Freiberufliche Tätigkeit | stark schwankend | Einkommensteuer ab Überschreiten des Grundfreibetrags |
Ein Minijob bleibt in der Regel selbst steuerfrei, weil der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer (in der Regel 2 Prozent) übernimmt. Bei einem Werkstudentenjob kann Lohnsteuer anfallen, insbesondere wenn das monatliche Einkommen höher ist. Liegt das Jahreseinkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag, besteht die Möglichkeit, dass die einbehaltene Steuer vollständig zurückerstattet wird.
Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass ein Student mit geringem Einkommen keine Einkommensteuer zahlen muss. Wer beispielsweise in einem Jahr 10.000 Euro verdient, bleibt unterhalb der oben genannten Grenze und zahlt faktisch keine Einkommensteuer, sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Problematisch wird es, wenn mehrere Einkünfte zusammenkommen, etwa ein Werkstudentenjob und eine selbstständige Nebentätigkeit. Dann kann es sein, dass die Gesamtsumme den Freibetrag überschreitet, sodass eine Steuererklärung verpflichtend wird.
Viele unterschätzen, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind. Grundsätzlich gilt, dass Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium oder einer beruflichen Tätigkeit stehen, steuerlich berücksichtigt werden können.
So können zum Beispiel folgende Kosten abgesetzt werden:
Diese Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen, sodass sich die Steuerlast reduziert oder eine höhere Rückerstattung ergibt.
Im Erststudium gelten Studienkosten steuerlich als Sonderausgaben. Diese sind zwar absetzbar, jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und ohne Möglichkeit, Verluste in zukünftige Jahre zu übertragen.
Im Zweitstudium, etwa nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem Bachelorabschluss, gelten die Kosten als Werbungskosten. Das ist deutlich vorteilhafter, weil ein sogenannter Verlustvortrag möglich ist.
Studenten schrecken häufig vor der Steuererklärung zurück, weil sie kompliziert wirkt. Mit einer klaren Struktur wird der Prozess jedoch überschaubar.
Checkliste für die Steuererklärung:
Die reguläre Abgabefrist für verpflichtende Steuererklärungen endet grundsätzlich am 31. Juli des Folgejahres. Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat in der Regel vier Jahre Zeit.
Wer sich bereits im Studium mit steuerlichen Grundlagen auseinandersetzt, verschafft sich einen klaren finanziellen Vorteil und gewinnt zugleich Sicherheit im Umgang mit eigenen Einnahmen und Ausgaben. Wenn man seine Möglichkeiten kennt, kann man gezielt Kosten absetzen, Fristen einhalten und sich häufig eine spürbare Rückerstattung sichern. Gerade weil viele Regelungen zunächst kompliziert wirken, lohnt es sich, Schritt für Schritt vorzugehen und sich frühzeitig zu informieren, damit kein Geld verschenkt wird und der Start ins Berufsleben finanziell entspannter gelingt.