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Operatoren für die Abiturprüfung

In den Klausuraufgaben – und auch auf unserer Lernplattform – werdet ihr auf eine Reihe von Begriffen stoßen, die euch auf den ersten Blick sehr vertraut erscheinen. Im Kontext der Abiturprüfungen haben sie aber ganz spezielle Bedeutungen, die von ihrer Nutzung in der Alltagssprache abweichen können. Dies sind die sogenannten Operatoren.

Da ihr die Abituraufgaben nur dann erfolgreich lösen könnt, wenn ihr versteht, was von euch verlangt wird, macht es Sinn, sich diese Operatoren einmal näher anzuschauen. Glücklicherweise ist das Schulministerium NRW so freundlich, auf seiner Homepage eine Übersicht der Operatoren bereitzustellen und sie aufzuschlüsseln. Prägt euch die Definitionen gut ein, denn wenn ihr wisst, was mit einer speziellen Frage von euch verlangt wird, wisst ihr auch, was nicht von euch verlangt wird – und könnt damit Irrwege in der Argumentation und ein Verfehlen des Themas vermeiden.

Operator
Definition

erörtern

Eine These oder Problemstellung auf ihren Wert und ihre Stichhaltigkeit hin abwägend prüfen und auf dieser Grundlage eine eigene Stellungnahme dazu entwickeln. Die Erörterung einer historischen Darstellung setzt deren Analyse voraus.

interpretieren

Sinnzusammenhänge aus Quellen erschließen und eine begründete Stellungnahme abgeben, die auf einer Analyse, Erläuterung und Bewertung beruht.

analysieren

Formale Merkmale von Materialien untersuchen und Inhalt und Gedankengang von Materialien (Quellen, Darstellungen) wiedergeben bzw. Bildelemente (Karikaturen, historische Gemälde) beschreiben.

begründen

Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf historischen Beispielen und anderen Belegen gründen.

beschreiben

Merkmale / Aspekte eines Sachverhaltes oder eines Materials detailliert darstellen.

beurteilen

Den Stellenwert historischer Sachverhalte in einem Zusammenhang bestimmen, um ohne persönlichen Wertebezug zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen.

bewerten

Wie Operator „beurteilen“, aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität einschließen und zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert.

einordnen

Einen oder mehrere historische Sachverhalte in einen historischen Zusammenhang stellen.

entwickeln

Auf der Grundlage erarbeiteter Ergebnisse zu einer eigenen Deutung gelangen; gewonnene Analyseergebnisse verwerten, um in einem vorgegebenen Textformat (z. B. Rede, Leserbrief, Diskussionsbeitrag) zu einer eigenen Deutung zu gelangen.

erläutern

Historische Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang einordnen und durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen.

herausarbeiten

Aus Materialien bestimmte historische Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen.

nennen

Informationen / Sachverhalte / Merkmale zielgerichtet unkommentiert zusammentragen.

Stellung nehmen

Eine Problemstellung / eine Bewertung / eine Position auf der Grundlage fachlicher Kenntnisse prüfen und nach sorgfältiger Abwägung eine Einschätzung formulieren.

untersuchen

Materialien oder historische Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen.

vergleichen

Auf der Grundlage von Kriterien historische Sachverhalte problembezogen gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze darzustellen.

zusammenfassen

Sachverhalte / Aussagen komprimiert darstellen.

Zitiert nach: Operatorenübersicht, https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/getfile.php?file=3946, abgerufen am 13.2.2018.

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